Woran orientiert sich das Honorar?
Als Diplom Oecotrophologin bin ich beim BerufsVerband Oecotrophologie e.V. für professionelle Ernährungsberatung zertifiziert. Das Zertifikat ist Qualitätsmerkmal für die fachkundige Ernährungsberatung und -therapie und garantiert durch berufsbegleitende Weiterbildung die besondere fachliche Eignung.
Mein Honorar orientiert sich an den Empfehlungen des BerufsVerbandes Oecotrophologie e.V. (PDF ca. 700 KB).
Zuschuss Krankenkasse, -versicherung
Die Beratungsleistungen der Praxis für Ernährungsberatung, -therapie Dipl.oec.troph. Ulrike Breunig werden von gesetzlichen Krankenkassen anerkannt und bezuschusst. Bei Privatversicherungen ist die Kostenübernahme abhängig von der individuellen Vertragsvereinbarung.
Angebot
Auf Wunsch erhalten Sie freibleibend und unverbindlich einen individuellen Kostenvoranschlag. Bitte nennen Sie Ihre Diagnose und Ihr Anliegen.
Abrechnung Honorar
Ernährungsberatung mit Vorlage einer ärztlichen Zuweisung (Ernährungstherapie) ist nach § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Ernährungsberatung zur Prävention, d.h. ohne Vorlage einer ärztlichen Zuweisung, muss zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer abgerechnet werden.
Wer erstellt die ärztliche Zuweisung?
Jeder behandelnde Arzt kann eine ärztliche Zuweisung zur Ernährungsberatung ausstellen. Es handelt sich um eine budgetneutrale Verordnung. Dazu bedarf es keines besonderen Vordrucks. Es kann ein Überweisungsschein, ein Attest oder das Formular ärztliche Zuweisung (PDF ca. 190 KB) sein.
Anmeldung
Mit Ihrer Anfrage über das Kontaktformular erhalten Sie auch das Anmeldeformular. Wenn Sie uns die Anmeldung ausgefüllt und unterschrieben zusenden, rufen wir Sie für eine Terminvereinbarung zur Erstberatung an.
