FAQ

Sie überlegen, eine Ernährungsberatung aufzusuchen?

Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Ernährungsberatung und Ernährungstherapie. Für darüber hinausgehende Fragen steht Ihnen die Praxis gern zur Verfügung.

1. Wer trägt die Kosten für die Ernährungsberatung oder Ernährungstherapie?


Präventive Ernährungsberatung (§20 SGB V) ist für Gesunde. Hier werden meist ein- bis zweimal jährlich Zuschüsse von bis zu 75 Euro pro Versichertem gewährt .

Ernährungstherapeutische Beratung (§43 SGB V) ist für Menschen mit einer ernährungsabhängigen Erkrankung. In den Tarifen privater Krankenversicherungen ist Ernährungsberatung, Ernährungstherapie durch Diplom Oecotrophologen häufig nicht vorgesehen. Diplom Oecotrophologen können nicht nach GOÄ abrechnen.

Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse / Krankenversicherung, ob und in welcher Höhe eine Kostenbeteiligung möglich ist. Die Differenz zwischen den kalkulierten Kosten / dem Rechnungsbetrag und der zugesagten Bezuschussung ist Ihre Selbstkostenbeteiligung. Falls Ihre Krankenkasse / Krankenversicherung keine Beteiligung zusagt, tragen Sie die Kosten selbst.

2. Wie stelle ich einen Antrag bei der Krankenkasse / Krankenversicherung?

Hier können Sie einen Kostenvoranschlag anfordern.

3. Muss der Antrag bei der Krankenkasse / Krankenversicherung vor Beginn der Ernährungstherapie gestellt werden? 

Wenn es Ihnen wichtig ist, im Vorfeld die mögliche Kostenbeteiligung zu klären, sollten Sie vor einer Terminvereinbarung Kontakt mit Ihrer Krankenversicherung aufnehmen.

4. Kann die Praxis direkt mit der Krankenkasse / Krankenversicherung abrechnen?

Die Abrechnung erfolgt ausschließlich zwischen der Praxis und dem Klienten, d. h. Rechnungsempfänger und Zahlungspflichtiger ist der Klient. Falls Ihnen vorab ein Zuschuss von der Krankenkasse / Krankenversicherung bewilligt wurde, erhalten Sie den Zuschuss gegen Vorlage der bezahlten Rechnung auf Ihr Konto und Sie überweisen die Gesamtrechnung an die Praxis.

5. Von wem bekomme ich die ärztliche Zuweisung?

Die Zuweisung kann ausgefüllt werden von Ihrem Hausarzt, Ihrem Internisten oder Ihrem fachärztlichen Ansprechpartner z. B. Gastroenterologe, Endokrinologe, Gynäkologe etc. Sie können die hinterlegte Vorlage (PDF ca. 150 KB) nutzen. Ihr Arzt kann alternativ auch einen Überweisungsschein ausfüllen oder einen formlosen Zweizeiler (Attest) erstellen.

6. Welche Gültigkeitsdauer hat eine ärztliche Zuweisung?

Die Zuweisung ist nicht an ein Quartal gebunden, sollte jedoch zeitnah bei Ihrer Krankenkasse vorgelegt werden. Eine Kopie ist für die Praxis Ernährungsberatung und -therapie.

7. Wie viele Beratungen brauche ich?

Der Zeitaufwand insgesamt und damit die Anzahl der Beratungen ist abhängig von Ihrer Diagnose und den damit verbundenen Fragestellungen. Bitte entnehmen Sie den kalkulierten Aufwand Ihrem Kostenvoranschlag. Der Zeitabstand zwischen den einzelnen Beratungen liegt im Schnitt bei ca. 4-8 Wochen.

8. Wie führe ich ein Ernährungstagebuch?

Vorlage Ernährungstagebuch mit Anleitung (PDF ca. 195 KB)

Gaby Lingath